SiGe-Planung und Koordinierung während der Bauzeit und Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten.

Erbracht werden Leistungen nach der Baustellenverordnung und deren Erläuterung. Die Koordinierung wird durch qualifizierte Fachkräfte (RAB30) vorgenommen und berücksichtigt besonders die Gefahren des Bauablaufs nach innen und nach aussen.



Jede Baustelle hat etwas Faszinierendes. In einem überschaubaren Zeitabschnitt entsteht ein neues Bauwerk. Jeder Passant, der regelmäßig an der Baustelle vorbeikommt, kann das "Wachsen" und "Gedeihen" verfolgen und sich später am fertigen Bauwerk erfreuen. Nicht jede Arbeitstätigkeit bringt für den, der sie ausführt, so viel nachweisbare Arbeitserfolge mit sich, die auch über lange Zeit noch sichtbar sind.

Durch den Bauablauf ändert sich täglich teilweise stündlich das Umfeld der Baustelle. Für die Baubeteiligten besteht dadurch die Gefahr von, schlimmstenfalls sogar tödlichen Unfällen. Oftmals wurde die Einhaltung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle erst viel zu spät überdacht, wenn der Unfall bereits geschehen ist.


Neben den bestehenden Gesetzen und Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz, Vor- schriften der Berufsgenossen- schaft etc. ist am 1. Juli 1998 die Baustellenverordnung in Kraft getreten. Die Baustellen- verordnung richtet sich stets an den Bauherrn, da er durch das Bauvorhaben Arbeitsplätze schafft die besondere Anfor- derungen erfüllen müssen. Bereits in der Planungsphase ist die Baustellenverordnung zu beachten. Sie fordert den Bauherrn auf, baustellen- spezifische Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen.
HOLINGER INGENIEURE ist seit in Kraft treten der Baustellenverordnung im Bereich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination tätig und führt alle Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase aus.

Unsere Erfahrenen Koordinatoren sind „Baupraktiker“ mit den speziellen Kenntnissen nach RAB 30 Anlage C. Sie begleiten die Architekten und die Fachplaner fortlaufend, hinsichtlich Sicherheits- und Ge- sundheitsschutzrisiken. Es werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt die das Gefahrenpotential herabsetzen. Sei es durch Änderung / Beeinflussung des Bauablaufsplans oder durch Vorhaltung von Sicherheitseinrichtungen die von allen Baubeteiligten genutzt werden. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen den Planer und den Sicherheits und Gesundheitsschutzoordinator wird das Gefahren- potential auf der Baustelle herabgesetzt.

Wann erforderlich?
• Für Baustellen, die länger als 30 Arbeitstage bestehen und auf
  denen mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig arbeiten
• sowie auf Baustellen, deren Dauer voraussichtlich 500 Personentage
  überschreitet
• Umgang mit Gefahrstof-fen und deren Risiken

Wann erforderlich?
• Mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden

Wann erforderlich?
• Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden und
  eine Vorankündigung an die zuständige Behörde zu übermitteln ist
• oder Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber besonders gefährliche Arbeiten
  ausführen müssen. Solche sind zum Beispiel Arbeiten mit gefährlichen
  Stoffen (explosionsgefährlich, hochentzündlich, krebserregend, sehr
  giftig usw.) oder Arbeiten in Gruben und Gräben, in denen man
  verschüttet werden kann.



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